Garantiebedingungen

Garantiebedingungen der Klavierausstellung Mister Piano
1. Freiwillige Garantie
Die Firma Klavierausstellung Mister Piano gewährt dem Erstkäufer eines bei ihr erworbenen neuen oder gebrauchten Instruments zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine freiwillige Garantie von 24 Monaten ab Rechnungsdatum. Diese Garantie gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB, bleiben durch diese Garantie unberührt und werden durch sie nicht eingeschränkt.
2. Garantiegegenstand
Die Garantie umfasst ausschließlich nachweisbare Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler, welche die Gebrauchsfähigkeit oder Funktionsfähigkeit des Instruments erheblich beeinträchtigen. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf den technischen Zustand des Instruments zum Zeitpunkt der Übergabe. Eine Garantie für: bestimmte Klangeigenschaften, subjektive Klangempfindungen, Stimmhaltung, normale Alterungsprozesse, optische Eigenschaften, Oberflächen, Lackierungen, Furniere, Filze, Saiten, Hammerköpfe, Rollen, Pedalgeräusche, regulatorisch übliche Nachjustierungen, klimatisch bedingte Veränderungen, oder normalen Verschleiß wird ausdrücklich nicht übernommen.
3. Voraussetzungen der Garantie
Voraussetzung für sämtliche Garantieansprüche ist: sachgemäße Nutzung des Instruments, Einhaltung üblicher klimatischer Bedingungen, regelmäßige Pflege, mindestens eine fachgerechte Stimmung und Wartung pro Kalenderjahr. Die Wartung darf ausschließlich durch: die Firma Klavierausstellung Mister Piano, oder einen nachweislich qualifizierten Klavierbauer bzw. Fachbetrieb durchgeführt werden. Der Käufer ist verpflichtet, entsprechende Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Werden Wartungen oder Stimmungen nicht nachgewiesen, entfällt die Garantie vollständig.
4. Ausschluss der Garantie
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Mängel infolge von: unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Bedienung, unterlassener Wartung, übermäßiger Beanspruchung, gewerblicher Nutzung, sofern das Instrument für privaten Gebrauch verkauft wurde, klimatischen Einwirkungen (Feuchtigkeit, Trockenheit, Temperaturschwankungen, Sonneneinstrahlung), Schädlingsbefall, Flüssigkeitsschäden,Transportschäden nach Übergabe, höherer Gewalt, Eingriffen oder Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte, Veränderungen am Instrument, Verwendung ungeeigneter Zubehörteile, normalem Verschleiß. Ebenfalls ausgeschlossen sind: Nachstimmungen, Intonationsarbeiten, Regulierungsarbeiten, geringfügige Nebengeräusche, optische Veränderungen, altersbedingte Veränderungen, Verbrauchs- und Verschleißteile.
5. Abwicklung von Garantiefällen
Garantieansprüche sind unverzüglich nach Auftreten des Mangels schriftlich gegenüber der Firma Klavierausstellung Mister Piano anzuzeigen. Der Anzeige sind beizufügen: Kaufbeleg im Original oder Kopie, Nachweise der Wartungen/Stimmungen, Beschreibung des Mangels, aussagekräftige Fotos oder Videos auf Verlangen. Vor Durchführung eigenständiger Reparaturen ist die schriftliche Zustimmung der Firma einzuholen. Nicht autorisierte Reparaturen oder Veränderungen führen zum vollständigen Erlöschen der Garantie.
6. Umfang der Garantieleistung
Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs entscheidet ausschließlich die Firma Klavierausstellung Mister Piano über Art und Umfang der Leistung. Die Garantie umfasst nach Wahl des Verkäufers: Nachbesserung, Reparatur, Austausch einzelner Bauteile, oder Ersatzlieferung durch ein gleichwertiges Instrument. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Ein Anspruch auf Wandlung, Rücktritt, Minderung oder Auszahlung besteht im Rahmen dieser Garantie nicht. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Firma über. 
7. Transport und Zugänglichkeit
Transport-, Etagen-, Kran-, Montage- oder sonstige Logistikkosten werden ausschließlich übernommen, wenn dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Der Käufer hat sicherzustellen, dass das Instrument frei zugänglich ist. Zusätzliche Aufwendungen aufgrund erschwerter Zugänglichkeit gehen zu Lasten des Käufers.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung aus dieser Garantie beschränkt sich auf den in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich geregelten Umfang. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder sonstige Vermögensschäden haftet die Firma Klavierausstellung Mister Piano nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Verjährung und Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum. Durch erbrachte Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert. 
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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