Wertgarantie

Wertgarantie für Klaviere und Flügel
Wir bieten unseren Kunden eine freiwillige Wertgarantie für bei uns gekaufte Klaviere und Flügel zu den nachfolgenden Bedingungen:
1. Inzahlungnahme zum Kaufpreis
Beim Erwerb eines höherwertigen Instruments nehmen wir das ursprünglich bei uns gekaufte Instrument zum damaligen Kaufpreis in Zahlung.
2. Gültigkeitsdauer
Die Wertgarantie gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Kaufdatum des Instruments.
3. Persönliche Berechtigung
Die Wertgarantie gilt ausschließlich für den Ersterwerber des Instruments und ist nicht auf Dritte übertragbar.
4. Kaufnachweis
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Wertgarantie ist die Vorlage der Originalrechnung oder eines anderen geeigneten Kaufnachweises.
5. Vollständige Bezahlung
Die Wertgarantie kann nur für vollständig bezahlte Instrumente in Anspruch genommen werden.
6. Ausgeschlossene Instrumente
Von der Wertgarantie ausgeschlossen sind Mietklaviere, Mietkaufverträge sowie sonstige Mietinstrumente.
7. Zustand des Instruments
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Wertgarantie ist, dass sich das Instrument bei Rückgabe in einem technisch einwandfreien und gepflegten Zustand befindet. Die Wertgarantie entfällt insbesondere bei:
Beschädigungen jeglicher Art,
technischen Defekten,
unsachgemäßer Behandlung,
fehlenden oder ausgetauschten Originalteilen,
Feuchtigkeits- oder Wasserschäden,
übermäßigen oder starken Gebrauchsspuren, die über die übliche altersbedingte Nutzung hinausgehen.
Instrumente mit Wartungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsbedarf sind von der Wertgarantie ausgeschlossen.
8. Transportkosten
Kosten für Transport, Versand, Verpackung, Einbringung oder sonstige mit der Rückgabe und Lieferung verbundene Leistungen sind nicht Bestandteil der Wertgarantie und werden vom Kunden getragen.
9. Anrechnung auf ein höherwertiges Instrument
Die Inzahlungnahme erfolgt ausschließlich beim gleichzeitigen Kauf eines höherwertigen Instruments aus unserem Sortiment.
10. Prüfungs- und Annahmerecht
Die Entscheidung über die Annahme des zurückgegebenen Instruments sowie die Gewährung der Wertgarantie erfolgt nach Prüfung durch uns. Ein Anspruch auf Inzahlungnahme besteht erst nach unserer Bestätigung. Die Wertgarantie gilt ausschließlich für von uns ausgewählte und dafür vorgesehene Instrumente.
11. Keine Barauszahlung
Eine Barauszahlung, Auszahlung von Teilbeträgen oder Verrechnung ohne gleichzeitigen Kauf eines höherwertigen Instruments ist ausgeschlossen.
12. Freiwillige Leistung
Die Wertgarantie stellt eine freiwillige Serviceleistung dar. Sie begründet keinen Anspruch auf Rückgabe des Instruments gegen Erstattung des Kaufpreises oder auf sonstige Zahlungen.
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